Mieterverwaltung
Bei vermieteten Eigentumswohnungen beginnt die Mieter- oder Sondereigentumsverwaltung dort, wo die WEG-Verwaltung endet. Der Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums einer WEG darf sich - von wenigen Ausnahmen abgesehen - um das Sondereigentum nur dann kümmern, wenn er vom Wohnungseigentümer beauftragt wurde. Ohne Auftrag endet selbst bei Schäden im Sondereigentum, die durch Mängel im Gemeinschaftseigentum verursacht werden, die Tätigkeit des WEG-Verwalters. Die Beseitigung von Schäden und Mängeln im Sondereigentum muß der Wohnungseigentümer selbst veranlassen. Oftmals ist dies jedoch für vermietende Eigentümer schwierig, da sie weit entfernt vom vermieteten Eigentum wohnen.
Unsere Mieterverwaltung kann für Sie eine komfortable Ergänzung zu dem mit der WEG geschlossenen Verwaltervertrag sein. Aber auch, wenn wir nicht gleichzeitig Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft sind, übernehmen wir die Verwaltung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung/en gern.
Dabei ist die Zinshausverwaltung nicht darauf beschränkt, Mietverträge zu schreiben und Mieten einzunehmen. Oft sind Investitionen - nicht nur in Form von Geld, auch in Form von Zeit und Wissen - vonnöten, um Ihre Wohnungen in einem zyklischen Markt in einer anspruchsvollen Zeit vermietbar zu halten oder wieder in einen vermietbaren Zustand zu versetzen. Dazu sind kostengünstige Konzepte zu erstellen und auszuführen oder ausführen zu lassen.
Auch die Auswahl solventer und zuverlässiger Mieter aus einer immer geringer werdenden Anzahl von Mietinteressenten ist in der heutigen Zeit nicht einfacher, muß aber dennoch nicht zum Glücksspiel werden. Dazu sind wir Mitglied im Verein Creditreform, holen Auskünfte ein, oder erwarten dies von beauftragten Maklern. Von uns verwendete Mietverträge sind aufgrund unserer Mitgliedschaft im Grundeigentümerverband Hamburg, von dem wir die Vertragsformulare beziehen, ständig der aktuellen Rechtssprechung angepaßt. So erreichen wir zur Vermeidung unnötiger Auseinandersetzungen größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten.
Durch die Benutzung moderner EDV-Systeme in Verbindung mit professioneller Verwaltungssoftware (Verwaltungsprogramm Casa® von Speedware/Nemetschek) wird nicht nur jede Nebenkostenabrechnung übersichtlich und nachvollziehbar, auch Mietanpassungen sind vermerkt und werden im möglichen Rahmen regelmäßig vorgenommen.
Wenn Sie uns die Verwaltung Ihres Eigentums übertragen, werden Sie von den vorgenannten Aufgaben und vom Tagesgeschäft entlastet. Sie treffen wichtige Entscheidungen und geben die Richtung vor - den Rest machen wir. Für Ihre Mieter, Handwerker, Behörden, Banken und alle sonst mit dem Haus befaßten Personen sind wir vom ersten Tag der Verwaltungsübernahme an der Ansprechpartner.
Wir kümmern uns um Neuvermietungen, Wohnungsabnahmen und -übergaben einschließlich der Erstellung dazugehöriger Protokolle, oder betrauen mit diesen Aufgaben verläßliche Makler.
Wir nehmen die Mieten ein, erstellen Nebenkostenabrechnung, setzen Forderungen durch und halten Sie über die wichtigen Dinge auf dem Laufenden. Sie erhalten, je nach Wunsch monatlich, vierteljährlich oder jährlich, die Objektabrechnung mit allen notwendigen Daten, die Sie auch für die Steuererklärung nutzen können. Gerne arbeiten wir dazu auch mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Bei Instandhaltungen oder Instandsetzungen werden von uns - sofern Sie dies wünschen, in Absprache mit Ihnen - Angebote eingeholt und geprüft, Aufträge vergeben und die Ausführung kontrolliert. Egal ob für kleinere oder größere Maßnahmen: Wir arbeiten seit vielen Jahren mit guten und günstigen Handwerkern zusammen. Kleinere Reparaturen und Hauswartleistungen können auf Wunsch von unserem Hausmeisterdienst übernommen werden.
Wenn Sie es möchten, müssen Sie sich also um nichts mehr kümmern. Vertrauen Sie uns.