WEG-Verwaltung
Die grundsätzlichen Aufgaben eines WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz und oftmals in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgeschrieben, können und sollten jedoch nicht darauf beschränkt sein.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erbringen wir eine Vielzahl von Leistungen, die die Eigentümer und/oder Bewohner nicht sehen, die aber die Grundlage einer qualifzierten Verwaltung von Immobilien bilden.
Diese Leistungen sehen Sie:
Wohngeldabrechnung • Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage • individuelle Beratung und Informationen • Wirtschaftsplan • Aushänge • Eigentümerversammlung • Rundschreiben.
Diese Leistungen sehen Sie zumeist nicht:
Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferantenverträgen • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen • Anweisungund Veranlassung von Zahlungen • Bearbeitung und Veranlassung von Heizkostenabrechnungen • Bearbeitung von Beschwerden • Bearbeitung von Lastschrifteinzügen • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen • Beauftragung von Sachverständigen • Beiratssitzungen • Belegprüfung • Beratung von Eigentümern • Einholung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen • Einweisung und Überwachung von Hausmeistern und Reinigungspersonal • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser -/Stromverbrauch) und Einarbeiten in Abrechnungen • Erstellung der Versammlungsprotokolle einschl. Versenden an alle Eigentümer • Erstellung von Gesamt- und Einzelabrechnungen und -wirtschaftsplänen • Korrespondenz mit Eigentümern • Mahnen • Mitwirkung bei Gerichtsterminen • Rechnungskontrolle • regelmäßige Objektbegehungen • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen einschl. Veranlassung der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnung mit Versicherungen • Sollstellung von Hausgeldbeträgen • Terminierung von Eigentümerversammlungen und Beiratssitzungen • Überwachen von Zahlungseingängen • Verbuchen sämtlichen Geldverkehrs • Vergabe/Überwachung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Giro-, Festgeld- u. Sparkonten • Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Erstellung von Tagesordnung und Beschlußentwürfen • Vorbereitung und Organisation von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.) • Vorbereitung und Veranlassung von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Preisspiegeln • Wahrnehmen von Terminen (Angebotseinholung, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche)
Diese Auflistung ließe sich noch weiter fortführen, aber wir möchten Sie informieren - nicht langweilen.