WEG-VerwaltungWEG-Verwaltung

Die grundsätzlichen Aufgaben eines WEG-Verwalters sind im Wohnungseigentumsgesetz und oftmals in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung festgeschrieben, können und sollten jedoch nicht darauf beschränkt sein.

Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erbringen wir eine Vielzahl von Leistungen, die die Eigentümer und/oder Bewohner nicht sehen, die aber die Grundlage einer qualifzierten Verwaltung von Immobilien bilden.

Diese Leistungen sehen Sie:

Wohngeldabrechnung  •  Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage  •  individuelle Beratung und Informationen  •  Wirtschaftsplan  •  Aushänge  •  Eigentümerversammlung  •  Rundschreiben.

Diese Leistungen sehen Sie zumeist nicht:

Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferantenverträgen  •  Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen  •  Anweisungund Veranlassung von Zahlungen  •  Bearbeitung und Veranlassung von Heizkostenabrechnungen  •  Bearbeitung von Beschwerden  •  Bearbeitung von Lastschrifteinzügen  •  Bearbeitung von Schlüsselbestellungen  •  Beauftragung von Sachverständigen  •  Beiratssitzungen  •  Belegprüfung  •  Beratung von Eigentümern  •  Einholung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen  •  Einweisung und Überwachung von Hausmeistern und Reinigungspersonal  •  Erfassung von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser -/Stromverbrauch) und Einarbeiten in Abrechnungen  •  Erstellung der Versammlungsprotokolle einschl. Versenden an alle Eigentümer  •  Erstellung von Gesamt- und Einzelabrechnungen und -wirtschaftsplänen  •  Korrespondenz mit Eigentümern  •  Mahnen  •  Mitwirkung bei Gerichtsterminen  •  Rechnungskontrolle  •  regelmäßige Objektbegehungen  •  Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen einschl. Veranlassung der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnung mit Versicherungen  •  Sollstellung von Hausgeldbeträgen  •  Terminierung von Eigentümerversammlungen und Beiratssitzungen  •  Überwachen von Zahlungseingängen  •  Verbuchen sämtlichen Geldverkehrs  •  Vergabe/Überwachung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen  •  Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten  •  Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Giro-, Festgeld- u. Sparkonten  •  Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Erstellung von Tagesordnung und Beschlußentwürfen  •  Vorbereitung und Organisation von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)  •  Vorbereitung und Veranlassung von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Preisspiegeln  •  Wahrnehmen von Terminen (Angebotseinholung, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche)

Diese Auflistung ließe sich noch weiter fortführen, aber wir möchten Sie informieren - nicht langweilen.  

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